Kontron AG: LG München I erhöht Barabfindung
In dem Spruchverfahren anlässlich der Verschmelzung der Kontron AG auf die heutige Kontron S&T AG (vor der Verschmelzung firmierend als S&T Deutschland Holding AG) hat das Landgericht München I die Barabfindung auf 3,38 Euro je Aktie erhöht und die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 4 Antragsteller beteiligt. Aus … Kontron AG: LG München I erhöht Barabfindung weiterlesen
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